AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der THE BRETTINGHAMS GmbH
Stand: 1.1.2012

§1 Allgemeines und Geltungsbereich 

1.1 Für alle Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge die die THE BRETTINGHAMS GmbH, im nachfolgenden THE BRETTINGHAMS genannt, einem Auftraggeber gegenüber erbringt bzw. erfüllt, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Angebote, Aufträge, Leistungen und Verträge, auch wenn nicht nochmals explizit auf diese hingewiesen wurde.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nur anerkannt, wenn und soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt auch dann, wenn THE BRETTINGHAMS in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers mit der Erbringung der geschuldeten Leistung vorbehaltlos beginnt.

1.4 Diese AGB gelten sinn- und zweckgemäß für alle Arbeitsbereiche von THE BRETTINGHAMS, auch wenn sie nicht speziell angeführt sind, aber im Rahmen der üblichen Arbeitsbereiche von THE BRETTINGHAMS liegen.

1.5 Mündliche Nebenabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen, für den Inhalt derartiger Nebenabreden ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von THE BRETTINGHAMS maßgeblich.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss THE BRETTINGHAMS gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von THE BRETTINGHAMS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Entstehen während der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen Mehraufwendungen, so werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

2.3 Bei Verträgen mit einem Auftragsvolumen von mehr als EUR 500,00 kann, wenn vertraglich nicht anderweitig geregelt, THE BRETTINGHAMS einen Vorschuss von bis zu 50% des Auftragsvolumens beanspruchen.

2.4 Es besteht kein Anspruch auf Abschluss von Folgeverträgen.

§ 3 Haftung

3.1 THE BRETTINGHAMS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ohne Beschränkungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet THE BRETTINGHAMS nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von THE BRETTINGHAMS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3.2 Die sich aus 3.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit THE BRETTINGHAMS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

3.3 THE BRETTINGHAMS übernimmt nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen eine Haftung für die, von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und deren Sicherung.

3.4 Die Sicherung der zur Verfügung gestellten Daten obliegt allein dem Auftraggeber.

3.5 THE BRETTINGHAMS haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen für den Verlust oder die Veränderung von Daten.

3.6 THE BRETTINGHAMS übernimmt bei Veröffentlichung keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und gesetzliche Korrektheit der zu erstellenden Daten und Inhalte.

3.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zu erstellenden Daten und Inhalte, im Rahmen der zu erbringenden Leistungen, auf inhaltliche Richtigkeit, gesetzliche Korrektheit und auf Ansprüche und Rechte Dritter zu überprüfen.

3.8 THE BRETTINGHAMS übernimmt keinerlei Haftung bei Dritt-beauftragten und Werbeträgern, auch nicht wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

3.9 THE BRETTINGHAMS übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt sowie bei Ausfällen und/oder Störungen des Internets.

§4 Leistungen

4.1 Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

4.2 Die Form der Auslieferung der erstellten Leistungen ist in den jeweiligen Verträgen festgehalten.

4.3 THE BRETTINGHAMS behält sich vor, die zu erbringenden Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.4 Der Auftraggeber unterliegt einer Mitwirkungspflicht bei der Entstehung der zu erbringenden Leistungen, insbesondere bei der zur Verfügungsstellung von Daten, Informationen und anderer nötiger Materialien.

4.5 Alle Änderungen, die den vertraglich geregelten Umfang der zu erbringenden Leistungen überschreiten, müssen schriftlich eingereicht werden.

4.6 Die Änderungen, die den vertraglich geregelten Umfang und Zeitplan der zu erbringenden Leistungen überschreiten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, soweit sie Mehraufwendungen produzieren.

§5 Programmierung

5.1 Alle erstellten Quellcodes und alle erstellte Software sind geistiges Eigentum von THE BRETTINGHAMS und/oder deren Erfüllungsgehilfen.

5.2 Sämtliche Änderungen an jedweglichen Codes bedürfen einer schriftlichen Genehmigung seitens THE BRETTINGHAMS.

5.3 Mit der Änderung an jedweglichen Codes, genehmigt oder nicht, entfallen sämtliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers.

5.4 Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht vertraglich anders geregelt, eine Lizenz mit einem einfachen Nutzungsrecht nur für die angegebene Nutzung und der zum Vertragszeitpunkt aktuellen Version.

5.5 Alle Änderungen, Supportaufwände, Updates sowie Wartungsarbeiten, sofern nicht vertraglich anders geregelt, sind kostenpflichtig.

§6 Werbung

6.1 THE BRETTINGHAMS ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Aufträge zu erteilen. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

6.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbung-treibenden erteilt werden, übernimmt THE BRETTINGHAMS gegenüber dem Werbungsdurchführenden keinerlei Haftung. In diesem Fall tritt THE BRETTINGHAMS lediglich als Werbungsmittler auf.

6.3 Wird THE BRETTINGHAMS mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu vergüten ist. Wurde eine Vergütung nicht vereinbart, so gilt der angegebene übliche Stundenlohn. THE BRETTINGHAMS kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden THE BRETTINGHAMS 10 bis 20 einwandfreie Belege, bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl, unentgeltlich überlassen. THE BRETTINGHAMS ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

6.5 THE BRETTINGHAMS ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf THE BRETTINGHAMS und/oder den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Vergütung zusteht.

§7 Abnahme; Verjährung

7.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

7.2 Die zur Abnahme dem Auftraggeber vorgelegten Projekte oder Teilprojekte unterliegen einer Abnahmepflicht. Die Abnahme kann nur bei Vorliegen von erheblichen Mängeln verweigert werden. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Vorlage der Projekte oder Teilprojekte keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die vorgelegten Projekte oder Teilprojekte als abgenommen bzw. genehmigt.

7.3 Werden vom Auftraggeber Änderungen gewünscht, die sich auf bereits abgenommene Projekte oder Teilprojekte beziehen, so übernimmt der Auftraggeber hierfür sämtliche anfallenden Kosten.

7.4 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn THE BRETTINGHAMS den Mangel arglistig verschwiegen hat.

7.5 Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von 14 Tagen.

§8 Vergütung

8.1 Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.

8.2 Sämtliche sonstige Abgaben und Mehraufwendungen, auch wenn sie nachträglich entstehen, werden an den Auftraggeber weitergereicht.

8.3 Hat THE BRETTINGHAMS Unkosten und Spesen, die im Rahmen des Auftrages entstehen, so werden diese nur nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

8.4 Auftraggeberseitige Vorschläge und Weisungen beeinflussen die Vergütung nicht.

8.5 Sämtliche Vergütungsansprüche sind, falls vertraglich nicht anders geregelt, sofort und ohne Abzüge zu entrichten.

8.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8.7 Bei Zahlungsverzug kann THE BRETTINGHAMS Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

§9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Sämtliche Leistungen bleiben, bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Vergütungsansprüche, das Eigentum von THE BRETTINGHAMS.

9.2 Zu Referenzzwecken bzw. Eigenwerbung behält sich THE BRETTINGHAMS die Nutzung der erbrachten Leistungen vor.

9.3 Weiterhin behält sich THE BRETTINGHAMS vor, die Logos aller Kunden, für die THE BRETTINGHAMS tätig war oder ist, zu reinen Referenzzwecken bzw. Eigenwerbung zu Nutzen.

§10 Schutzrecht

10.1 Es ist auftraggeberseitig zu gewährleisten, dass alle gelieferten Daten frei von Kosten und Ansprüchen Dritter sind.

10.2 THE BRETTINGHAMS schließt die Haftung für alle erbrachten Leistungen auf markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus.

10.3 Der Auftraggeber stellt THE BRETTINGHAMS von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei.

§11 Rechte

11.1 Das Urheberrecht an allen erbrachten Leistungen bleibt ausschließlich bei THE BRETTINGHAMS und/oder deren Erfüllungsgehilfen.

11.2 Dem Kunden wird, falls vertraglich nicht anders geregelt, ein einfaches Nutzungsrecht an der erbrachten Leistung erteilt. Die Vervielfältigung, Verwertung, Weitergabe dieser oder Erteilung von Unterlizenzen, ist nur nach Absprache mit THE BRETTINGHAMS möglich.

11.3 Sämtliche Vorschläge, Präsentationen und Konzeptionierungen, auch bei einem existierenden Vertrag und unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, sind geistiges Eigentum von THE BRETTINGHAMS und dürfen weder verwendet, noch an Dritte, auch in abgewandelter Form, weitergegeben werden.

11.4 Ein Miturheberrecht bei auftraggeberseitigen Vorschlägen und Weisungen wird ausgeschlossen.

11.5 THE BRETTINGHAMS behält sich alle Rechte vor.

§12 Datenschutz

12.1 THE BRETTINGHAMS behält sich vor, konkret den Auftrag betreffende Daten zu speichern und diese Daten, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, zu verwenden und nach Fertigtellung der vereinbarten Leistungen, falls vertraglich nicht anders geregelt, ggf. zu löschen.

12.2 Sämtliche gelieferte Daten bedürfen einer auftraggeberseitigen Sicherheitskopie. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei möglichem Datenverlust der gelieferten Daten, diese unentgeltlich erneut zu liefern.

12.3 Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages dient.

12.4 Alle Angaben, Daten und Geschäftsabläufe des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt, unabhängig davon ob ein Vertrag zustande kommt und auch über das Vertragsende hinaus.

§13 Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

13.2 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§14 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist das Land Berlin.

§15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das Land Berlin.
§16 Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.